Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Lieferung

Die Lieferung von Materialien erfolgt in Verantwortung des Belieferten. Eine Lieferung frei Baustelle setzt den ungehinderten Zugang zur vorbereiteten Lagerungsfläche voraus. Die Lieferung erfolgt durch verkehrsübliche Sattelzüge bzw. LKW. Die durch bestimmte Umstände erforderliche Nutzung anderer Fahrzeuge ist vom Empfänger zu verantworten.
Die für die Baumassnahmen erforderlichen Baustoffe, müssen in einer Entfernung von nicht mehr als 50 m gelagert werden können. Die Zugänge zu den Tennisplätzen müssen eine Mindestbreite von 1,10 m aufweisen. Die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten durch Öffnung des Zaunes ist vom Auftraggeber zu verantworten.
Wir haften nicht für witterungsbedingte Störungen der Arbeiten, für Verspätungen der Lieferungen und des Abschlusses der Arbeiten durch produktionsbedingte Probleme die beim Lieferanten des Ziegelmehls auftreten (Ausfall von Transportmitteln, Streik, Störungen in der Produktion).
Schadenersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn eine grob fahrlässige Verletzung der Vereinbarungen unsererseits vorliegt.

II. Gewährleistung und Haftung

Nach Übergabe der gelieferten Ware, ist diese vom Auftraggeber in Augenschein zu nehmen. Eventuelle Mängel sind uns zeitnah mitzuteilen. Schäden, die durch unsachgemässe Verwendung bzw. Abnutzung im vom Auftraggeber zu verantwortenden Bereich entstehen sind von uns nicht zu verantworten.
Bei berechtigten Ansprüchen erfolgt die Nacherfüllung durch Nachbesserung bzw. Nachlieferung. Des weiteren stehen dem Besteller gesetzliche Ansprüche auf Minderung bzw. Rücktritt vom Vertrag zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ansprüche des Auftraggebers wegen durch uns verursachter Mängel verjähren innerhalb eines Jahres, es sei denn der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen.
Die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten. bzw. der Ersatz mangelhafter Ware ist grundsätzlich auf deren Warenwert beschränkt.

III. Erfüllungsort und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort ist unser Sitz. Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Auftraggeber findet deutsches Recht Anwendung.

IV. Abnahme und Bezahlung

Grundlage für die abschliessende Berechnung der Leistung, bzw. evtl. erforderlicher Zusatzleistungen bildet ein Abnahmeprotokoll. Dieses von uns und dem Auftraggeber bzw. dessen Vertreter unterzeichnete Abnahmeprotokoll ist Grundlage für die Erstellung der Rechnung.

V. Zahlungsbedingungen

Die Fälligkeit der Rechnung tritt sofort und, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug ein.




Schönfeld Tennisservice

Holger Schönfeld

Telefon (kostenlos) 0800 - 48 36 32 4
Fax (kostenlos) 0800 - 48 36 32 4
E-Mail info@schoenfeld-tennisservice.de